Wir suchen Beitragende!
Wir suchen Anwohner aus Neustadt die sich mit Beiträgen beteiligen wollen. Alles ist möglich!
Verfahren:
Sendet eure Beiträge an mail@dorfgeflüster.de oder mail@dorfgefluster.de.
Ein Gruppe aus Redakteuren/Moderatoren schaut eure Beiträge an, wir versuche sie auf Neutralität und Datenschutz hin zu untersuchen. Sollte es Inhalte geben bei denen das Einverständnis von jemandem erfordert wird, welcher Bilder beinhaltet bei denen auf das "Recht am Bild" geachtet werden muss so holt bitte das Einverständnis ein und sendet es gleich mit.
Solltet ihr Schwierigkeiten haben Inhalte digital zu verfassen, so fragt jemanden aus der Nachbarschaft / Freunde oder schreibt uns per Post.
Grundregeln zur DSGVO, Neutralität und Recht am Bild
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die DSGVO legt die folgenden Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz: Daten müssen rechtmäßig und transparent verarbeitet werden. Die betroffene Person muss über die Verarbeitung informiert werden.
- Zweckbindung: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden.
- Datenminimierung: Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für den Zweck der Verarbeitung notwendig sind.
- Richtigkeit: Daten müssen korrekt und aktuell sein. Unrichtige Daten sind zu berichtigen oder zu löschen.
- Speicherbegrenzung: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck notwendig ist.
- Integrität und Vertraulichkeit: Daten müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden.
Neutralität
Neutralität in der Kommunikation bedeutet, dass Informationen wertfrei und unvoreingenommen präsentiert werden
- Objektivität: Informationen sollen ohne persönliche Meinungen oder Bewertungen dargestellt werden.
- Allparteilichkeit: Alle Perspektiven und Meinungen sollen gleichermaßen berücksichtigt werden.
- Respekt: Respektvoller Umgang mit allen Beteiligten, ohne deren Ansichten zu bewerten oder zu verurteilen.
- Transparenz: Klare und nachvollziehbare Darstellung von Fakten und Informationen.
Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wird durch das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) geregelt
- Einwilligung: Bilder von Personen dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht oder verbreitet werden.
- Ausnahmen: Es gibt Ausnahmen, z.B. für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft erscheinen.
- Schutz der Privatsphäre: Die Veröffentlichung von Bildern darf nicht die berechtigten Interessen der abgebildeten Person verletzen.
- Strafbarkeit: Die unerlaubte Veröffentlichung von Bildern kann strafrechtlich verfolgt werden.
Diese Grundregeln helfen dabei, eine faire und respektvolle Kommunikation sowie den Schutz der persönlichen Daten und Rechte zu gewährleisten. Hast du noch weitere Fragen dazu?
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